Rechtsanwalt Verkehrsrecht Bußgeldsachen

Wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt? Sollen Sie wegen eines Fahrverbots einen Monat oder länger zu Fuß gehen? Wird Ihnen vorgeworfen die zulässige Geschwindigkeit überschritten, den Sicherheitsabstand unterschritten oder eine rote Ampel überfahren zu haben?

Als Rechtsanwalt und Spezialist für Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen verteidige ich Sie kompetent und leidenschaftlich gegen diese und andere Vorwürfe. Rufen Sie mich kostenfrei und unverbindlich an, um Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falles zu geben - gleich am Telefon unter 0800 76 76 701 - auch abends und am Wochenende.

Ich werde Ihren Fall in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht prüfen, um für Sie ein optimales Ergebnis erzielen zu können. Die rechtliche Prüfung beinhaltet u.a. Fragen der ordnungsgemäßen Zustellung, Verjährung der Ordnungswidrigkeit, Eingrenzungsfunktion des Bußgeldbescheids, Beweisverwertungsverbote, Qualifikation der Messbeamten, etc.

Die technische Prüfung beschäftigt sich mit der Bearbeitung von Checklisten, welche mir für annähernd jedes Messverfahren vorliegen. So ist beispielsweise zu fragen, ob der Messbeamte die Messanlage korrekt aufgebaut und bedient hat oder, ob die Messung unter Zugrundelegung von physikalischen Gesetzmäßigkeiten überhaupt plausibel ist. Auch modernste und digitale Anlagen verursachen Fehler – und diese decken wir für Sie auf.

Die Prüfung des Vorwurfs einer Verkehrsordnungswidrigkeit lohnt sich in vielen Fällen. Generell empfehle ich die Prüfung durch mich als spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei Anordnung eines Fahrverbots, wenn Sie mit mehr als 25 km/h geblitzt worden sind oder wenn Sie in einen gefährlichen Punktebereich gekommen sind oder kommen werden. Ab 13 Punkten in Flensburg wird es gefährlich, da ab 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Bereits dann, wenn Sie einen Zeugenfragebogen zugeschickt bekommen haben, weil das geblitzte Fahrzeug ein Firmenfahrzeug ist oder Sie mit einem fremden Fahrzeug unterwegs waren, lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten. In diesem Stadium kann ich auf den Eintritt der Verjährung hinwirken. Diese Verjährungsfallen haben immer wieder Erfolg. In diesem Fall müssen Sie weder ein Bußgeld zahlen, noch ein Fahrverbot antreten. Es werden auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

Es kommt regelmäßig vor, daß die Polizei Fahrerermittlung betreibt. Sie müssen damit rechnen, daß Nachbarn oder Geschäftskollegen befragt werden. Hier kann ich Sie entsprechend instruieren, daß die Fahrerermittlung für Sie ohne Folgen bleibt. Es steht Ihnen genauso zu, so trickreich wie die Polizei selbst der Sache zu begegnen.

Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Ihr Glück, vertrauen Sie einem kompetenten Rechtsanwalt, um den Vorwurf zu Ihren Gunsten zu wenden.

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